Holen Sie uns in Ihr Boot:

Ein Team auf das Sie sich verlassen können.

Mit uns treffen Sie die richtige Entscheidung:

Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungskraft
für Ihre Interessen.

Seit über 20 Jahren in Köln.

Mit unseren Partnern auch national und international vertreten.

Mit uns setzen Sie auf langjährige Erfahrung:

Für Sie entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte und Strategien.

Mit uns sind Sie immer gut vertreten:

Qualifizierte Beratung und durchsetzungsstark vor Gericht.

Urheberrecht und Verlagsrecht
Köln

Ihre Ansprechpartner für Urheberreht und Verlagsrecht sind:

Rechtsanwalt
Michael Langer

Sekretariat
Frau Bubentzer

Tel.: 0221-94 36 55-12
Fax.: 0221-94 36 55-9
Mail: office(at)kls-law.de

Die Beratung und Interessenvertretung in allen Fragen des Urheberrechts und des Verlagsrechts gehört seit Jahren zu den Kernkompetenzen von KLS Rechtsanwälten.  Kunstschaffende, Musiker, Musik- und Filmproduzenten, Verleger, Journalisten, Werbeagenturen, Grafik-Designer, Buchautoren  oder Konzertveranstalter vertrauen uns, wenn es um ihre Urheberrechte, Nutzungsrechte oder andere Leistungsschutzrechte geht.  Privatpersonen stehen wir bei der Abwehr von Forderungen wegen Urheber- und Medienrechtsverletzungen zur Seite.

Zu unserem Angebot für Urheber, ausübende Künstler, Veranstalter und Produktionsfirmen gehört insbesondere die rechtssichere Gestaltung von Produktions-, Autoren-, Lizenz- und Veranstaltungsverträgen. Mit Rechtsanwalt Michael Langer in Köln verfügt unser Team über langjährige Erfahrung bei der Vertragsgestaltung im Urheber- und Verlagsrecht. Auch wenn es um die Klärung  Ihrer Rechtsbeziehungen zu Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL oder VG-Wort) geht, vertreten und beraten wir Sie. Daneben bildet die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Urheber- oder verwandten Schutzrechten  einen Arbeitsschwerpunkt.

Wir unterstützen Privatpersonen, die sich wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet (z.B. wegen des Downloads von Musik oder Filmen auf Tauschbörsen)  Ansprüchen ausgesetzt sehen, bei der Abwehr dieser Ansprüche. Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, helfen wir Ihnen, sich schon außergerichtlich gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme durch sogenannte Abmahnkanzleien zu wehren. Wir klären für Sie, ob Sie als Anschlussinhaber haften und ob Abmahnkosten gerechtfertigt sind.