Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Köln
Steuerhinterziehung, Steuerstrafverfahren
Ihr Ansprechpartner für Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen ist:
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Schubert
Fachanwalt für Steuerrecht
zgl. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Sekretariat
Frau Bubentzer
Tel.: 0221-94 36 55-12
Fax.: 0221-94 36 55-9
Mail: office(at)kls-law.de
Sie möchten zur Steuerehrlichkeit zurückkehren und benötigen Beratung zum Thema Selbstanzeige? Sie befürchten, dass Ihre Steuerdaten auf einer Steuer-CD sind? KLS Rechtsanwälte in Köln helfen Ihnen dabei, eine vollständige und rechtssichere Selbstanzeige beim Finanzamt zu stellen. Diskretion und Verschwiegenheit sind dabei unser oberstes Gebot.
Steuerstrafrecht Köln – Selbstanzeigen können zu Straffreiheit führen
Die Selbstanzeige kann zu einer Straffreiheit führen – wenn sie vollständig ist und alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre umfassend aufklärt. Teilselbstanzeigen sind schon seit der Neuregelung der Selbstanzeige durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im Jahr 2011 nicht mehr zulässig. Die Selbstanzeige muss alle Angaben zu den zu versteuernden Einkünften, Kapitalerträgen und dem steuerpflichtigen Vermögen enthalten. Zusätzlich werden Anforderungen an die Formalien einer Selbstanzeige gestellt und die Tat darf noch nicht entdeckt sein. Denn auch eine Tatentdeckung macht die Selbstanzeige unwirksam und führt zu einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO).
Dafür müssen Selbstanzeigen rechtssicher sein
Diese Anforderungen führen zu einem hohen Beratungsbedarf und die Beratung muss sich dabei ganz individuell an Ihrer Situation orientieren. Denn nur eine rechtssichere Selbstanzeige kann Sie vor Schlimmerem bewahren, wie nicht zuletzt der Fall Uli Hoeneß gezeigt hat. Mit Rechtsanwalt Dr. Andreas Schubert steht Ihnen deshalb ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der als Fachanwalt für Steuerrecht seit vielen Jahren erfolgreich Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren betreut. Als Spezialist auf diesem Gebiet kennt er alle Fallstricke bei einer Selbstanzeige und hilft Ihnen, diese sicher zu umgehen.
Daneben klären wir Sie umfassend darüber auf, was es mit einem Strafzuschlag und Hinterziehungszinsen auf sich hat, ab welchem Hinterziehungsbetrag sie fällig werden und was das für Ihren Fall bedeutet. Wir vertreten Sie in allen Verfahren vor den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten, bis hin zum Bundesfinanzhof (BFH). Im Fall der Fälle gehört auch die strafrechtliche Aufarbeitung rund um Ihre Selbstanzeige zu unserem Leistungsangebot.