Compliance und Unternehmensverteidigung
Köln
Ihr Ansprechpartner für Compliance und Unternehmensverteidigung ist:
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Schubert
Fachanwalt für Steuerrecht
zgl. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Sekretariat
Frau Bubentzer
Tel.: 0221-94 36 55-12
Fax.: 0221-94 36 55-9
Mail: office(at)kls-law.de
Imageschaden, Schadensersatzanspruch, Comliance-Konzept
Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien – kurz Compliance – gewinnt für Unternehmen eine immer größere Bedeutung. Die Nichteinhaltung solcher Regeln führt für Unternehmen zu unüberschaubaren wirtschaftlichen Risiken. Verstöße können mit Unternehmensgeldbußen und Strafzahlungen, Gewinnabschöpfung oder dem Verfall des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns sanktioniert werden. Daneben können zusätzliche Kosten durch Schadensersatzansprüche und Gerichtsverfahren entstehen. Auch tritt nicht selten ein immenser Reputationsverlust und Imageschaden ein.
Unternehmensverteidigung – Ausarbeitung von Compliance-Konzepten
Damit es nicht soweit kommt, beraten KLS Rechtsanwälte national und international tätige Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen bei der Ausarbeitung von Compliance-Richtlinien und unterstützen Sie bei der Umsetzung durch ein Compliance-Managementsystem (CMS). Dies betrifft sowohl die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen als auch unternehmensinterner Richtlinien. Wir finden Lösungen, die an Ihren Bedürfnissen ausgerichtet sind und erarbeiten mit Ihnen eine Compliancekultur für Ihr Unternehmen. Aufgrund unserer Erfahrungen in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts, des Urheber- und Medienrechts, des Kartellrechts und des Strafrechts, können wir ein umfassendes Compliance-Konzept für Sie entwickeln, das alle wichtigen Fragen abdeckt. Bei Bedarf stehen wir Ihren Mitarbeitern und Entscheidungsträgern außerdem für Schulungen zur Verfügung.
Unternehmensvertretung bei Strafverfahren und Risikovorsorge
Neben der Risikovorsorge und Prävention bildet die Unternehmensvertretung in Bußgeld- und Strafverfahren einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit. Wenn Ihr Unternehmen bereits zur Zielscheibe staatlicher Ermittlungen geworden ist, ist dies mit erheblichen Nachteilen verbunden. Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann den Betrieb empfindlich stören – Durchsuchung von Geschäftsräumen und die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen drohen. Wenn Ihnen z.B. Export- oder Zollverstöße, Kartellverstöße, Umweltverstöße, Steuervergehen, die Verletzung von Bilanzrecht oder andere Verstöße vorgeworfen werden, unterstützen wir Sie dabei, drohenden Schaden abzuwenden. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den ermittelnden Behörden und im Fall der Fälle auch in gerichtlichen Verfahren.