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Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß?

Ob die gesetzliche vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten.
Daher sind Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen.

Die Finanzverwaltung hat nun mit BMF-Schreiben v. 02.05.2019 im Einzelnen

  • zur vorläufigen Zinsfestsetzung von erstmaligen Zinsfestsetzungen, geänderten/berichtigten Zinsfestsetzungen
  • mit einer vorläufigen Steuerfestsetzung verbundenen Zinsfestsetzungen
  • Einspruchsfällen
  • rechtshängigen Fällen sowieso
  • einer möglichen Aussetzungen der Vollziehung

Stellung genommen.