Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß?
Ob die gesetzliche vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten.
Daher sind Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen.
Die Finanzverwaltung hat nun mit BMF-Schreiben v. 02.05.2019 im Einzelnen
- zur vorläufigen Zinsfestsetzung von erstmaligen Zinsfestsetzungen, geänderten/berichtigten Zinsfestsetzungen
- mit einer vorläufigen Steuerfestsetzung verbundenen Zinsfestsetzungen
- Einspruchsfällen
- rechtshängigen Fällen sowieso
- einer möglichen Aussetzungen der Vollziehung
Stellung genommen.