Holen Sie uns in Ihr Boot:

Ein Team auf das Sie sich verlassen können.

Mit uns treffen Sie die richtige Entscheidung:

Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungskraft
für Ihre Interessen.

Seit über 20 Jahren in Köln.

Mit unseren Partnern auch national und international vertreten.

Mit uns setzen Sie auf langjährige Erfahrung:

Für Sie entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte und Strategien.

Mit uns sind Sie immer gut vertreten:

Qualifizierte Beratung und durchsetzungsstark vor Gericht.

Arbeitsrecht
Köln

Arbeitsvertrag, Kündigung, Fristlose Kündigung

Bei der Beratung von Unternehmen im Arbeitsrecht ist weniger der einzelne Arbeitnehmer als Adressat von Interesse, sondern seine Vertretungsorgane in Form eines Betriebsrats, Personalrats oder einer Gewerkschaft. Daher sind vor allem bei der Beratung von Unternehmen das Arbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht (ein Teilbereich des sog. kollektiven Arbeitsrechts) eng miteinander verzahnt.

Arbeitsrecht Köln  – Hilfe bei der Planung und Umsetzung von Arbeitsverträgen

Die KLS Rechtsanwälte sind der ideale Ansprechpartner für Unternehmen und deren leitende Mitarbeiter bei arbeitsrechtlicher und / oder betrieblicher Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung evtl. anstehender Betriebsveränderungen, bei Outsourcing-Projekten, sowie bei der Regelung und Durchsetzung von Arbeitsbedingungen, flexiblen Arbeitszeiten, Wettbewerbsverboten, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Kurzum: wir können Unternehmen zum Umgang mit ihrem Betriebsrat oder Personalrat und darüber hinaus zu weiteren Fragen in Umstrukturierung oder Maßnahmen im Personalabbau beraten. Dabei berücksichtigen wir auch die Seite der Arbeitnehmer und führen Verhandlungen zu Interessenausgleichen und Sozialplänen, sowie zu weiteren Aspekten der Arbeitnehmermitbestimmung.

Spezialisiert sind die KLS Rechtsanwälte dabei unter anderem auf das Recht der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit).

Beratung der Arbeitnehmer / Arbeitgeber bzgl. Kündigungen in Köln

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei auszusprechenden oder erhaltenen Kündigungen, auch Änderungskündigungen oder fristlosen Kündigungen und vertreten die Interessen unserer Mandanten im Kündigungsschutzprozess ebenso, wie bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Zahlungsansprüchen, z.B. Urlaubsvergütung, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung oder Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankheit oder bei Vertragsstrafen. Aber auch im Vorfeld einer Kündigung, z.B. bei Abmahnung oder Versetzung sind wir gestaltend und beratend tätig. Ein immer wichtigeres Thema in der Arbeitswelt ist das Mobbing und das, was man heute unter whistleblowing versteht.

Selbstverständlich vertritt die Kanzlei auch die gerichtlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.