
Ein wichtiger Bestandteil dieses Geschäftsbereichs ist die schenkungs- und erbschaftssteuerrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen. Darüber hinaus umfasst die Beratung die steueroptimierte Gestaltung von Unternehmenskäufen, -verschmelzungen und -umstrukturierungen. Schließlich übernimmt unsere Partnerschaft die Vertretung von Unternehmen vor allen deutschen Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit sowie die steuerstrafrechtliche Verteidigung von Einzelpersonen.