
Mittelständische Betriebe, Unternehmen und Konzerne unterstützen wir bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung, der Sicherung und Abwehr gewerblicher Schutzrechte auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einschließlich der Nebengesetze, des Kartellrechts sowie des Marken- und Patentrechts. Durch unsere Beratung wirken wir an strategischen Konzepten, deren Umsetzung und an der Vertragsgestaltung mit.