Handelsrecht
Köln
Außenhandelsrecht, Handelsvertreter, Vertragsgestaltung
Ihre Ansprechpartner für Handelsrecht ist:
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Schubert
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Sekretariat
Frau Bubentzer
Tel.: 0221-94 36 55-12
Fax.: 0221-94 36 55-9
Mail: office(at)kls-law.de
Das Handelsrecht ist ein spezielles Gebiet des Privatrechts – das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Allerdings gilt das Recht nicht nur für handeltreibende Kaufleute, sondern auch für Handwerk oder Industrie, daher zählen zu unseren Mandanten z.B. Unternehmen (sowohl kleine als auch mittelständische), Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler und viele weitere. Wegen fachanwaltlicher Vertretung im Handelsrecht durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Schubert sind wir Experten für die Gestaltung rechtlicher Beziehungen zwischen Unternehmen, Lieferanten, Kunden und sonstigen Vertragspartnern.
Unser Tätigkeitsspektrum reicht dabei von klassischen Aufgaben wie Erstellung bzw. Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (kurz auch AGB) über umfassende Beratung sowie Vertretung im Rahmen des Handelskaufs, bis hin zur Umsetzung moderner Handelsformen wie beispielsweise dem E-Commerce. Darüber hinaus unterstützen die KLS Rechtsanwälte Sie bei der Absatzorganisation oder auch bei innervertrieblichen Konflikten.
Rechtssichere Vertragsgestaltung Köln – auch im Außenhandelsrecht
Im Rahmen der Vertragsgestaltung entwerfen wir kommerzielle Verträge aller Art und unterstützen Sie bei der Konzeption und Umsetzung von Vertriebsstrukturen. Durch die enge Zusammenarbeit des Kanzleiteams fließen das gesamte Wissen und alle Erfahrung bei der Vertragsgestaltung zusammen, sodass Sie mit den KLS Rechtsanwälten einen starken Partner sowohl bei der rechtlich sicheren Ausarbeitung Ihrer Verträge für Vertrieb und Lieferungen, Handel, gewerblicher Pachtverhältnisse und Mietverhältnisse, sowie bei der Prüfung Ihrer Lizenzverträge und Know-How-Verträge haben. Nicht selten findet insbesondere bei größeren Unternehmen Handel auch länderübergreifend statt, in diesem Zusammenhang können unsere Rechtsanwälte Sie bei internationalen Aktivitäten auch im Außenhandelsrecht – z. B. bei der Zahlungssicherung – ausführlich und kompetent beraten.