
Wir achten ganz besonders darauf, die Honorare gegenüber dem Mandanten transparent darzulegen.
Dies betrifft einerseits das Honorar nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.
In anderen Fällen werden nach Vereinbarung mit dem Mandanten die Mandate in der Regel — wie im Bereich der wirtschaftsrechtlichen Beratung üblich — auf der Grundlage des Zeitaufwandes abgerechnet.
Die Höhe des Honorars entspricht dabei dem Schwierigkeitsgrad und der wirtschaftlichen Bedeutung sowie der Dringlichkeit der Angelegenheit für den Mandanten.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen Beratung stehen.