Holen Sie uns in Ihr Boot:

Ein Team auf das Sie sich verlassen können.

Mit uns treffen Sie die richtige Entscheidung:

Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungskraft
für Ihre Interessen.

Seit über 20 Jahren in Köln.

Mit unseren Partnern auch national und international vertreten.

Mit uns setzen Sie auf langjährige Erfahrung:

Für Sie entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte und Strategien.

Mit uns sind Sie immer gut vertreten:

Qualifizierte Beratung und durchsetzungsstark vor Gericht.

Steuerrecht
Köln

Steuergestaltung, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge

Ihr Ansprechpartner für Steuerrecht ist:

Rechtsanwalt
Dr. Andreas Schubert

Fachanwalt für Steuerrecht
zgl. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Sekretariat
Frau Bubentzer

Tel.: 0221-94 36 55-12
Fax.: 0221-94 36 55-9
Mail: office(at)kls-law.de

Das deutsche Steuerrecht gilt als die komplizierteste Steuergesetzgebung der Welt. Zwischen den Vorschriften zur Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer kann man schnell den Überblick verlieren – was finanzielle und schlimmstenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerrechtlichen Fragen gehört deshalb zu den Tätigkeitsschwerpunkten von KLS Rechtsanwälte. Mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Andreas Schubert, der zugleich zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) ist, steht Ihnen dabei ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts zur Verfügung.

Beratung für optimale Steuergestaltung in Köln

Unternehmen unterstützen wir dabei, maßgeschneiderte Steuerkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die Beratung bei der Steuergestaltung orientiert sich dabei individuell an Ihren Bedürfnissen, sodass wir auch bei komplexen Unternehmensstrukturen und internationalen Bezügen (Doppelbesteuerung) die passende Lösung für Sie finden. Daneben sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Steuergestaltung bei einzelnen Transaktionen, z.B. bei Unternehmenskäufen, Verschmelzungen oder Umstrukturierungen, oder um die optimale Gestaltung einer Unternehmensgründung geht. Auch bei steuerrechtlichen Einzelfragen oder der Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung) können Sie sich auf unser kompetentes Team verlassen. Da das Steuerrecht für Unternehmen viele Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht aufweist, profitieren Sie dabei von unserer hohen Kompetenz auch im Gesellschaftsrecht.

Beratung bei Fragen zu Schenkungs- und Erbschaftsangelegenheiten

Auch Privatpersonen beraten wir bei einer individuellen Steuergestaltung. Ein wichtiger Bestandteil dieses Geschäftsbereichs ist die schenkungs- und erbschaftsrechtliche Beratung im Rahmen der Gestaltung und Planung von Unternehmensnachfolgen. Daneben verteidigen wir Sie bei fehlerhaften Steuerschätzungen oder Steuerbescheiden der Finanzbehörden.

Unternehmen und Privatpersonen betreuen wir außerdem bei Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen, Einspruchsverfahren bei den Finanzbehörden oder in Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof (BFH). Für Privatpersonen übernehmen wir zudem die Erstellung von Selbstanzeigen und die Vertretung Steuerstrafsachen.