Prozeßvertretung

Grundsätzlich werden Anwaltsgebühren im gerichtlichen Bereich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. Gerne informieren wir Sie über die Berechnungsmethode im jeweiligen Einzelfall.

In seltenen Fällen, in denen das gesetzliche Honorar in keinem Verhältnis zum Aufwand steht, vereinbaren wir ein Zusatzhonorar.