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Sollten Sie sich nach der Beratung entschließen, KLS mit der Bearbeitung Ihres Problems zu betrauen, wird das Honorar auf die nachfolgende Tätigkeit angerechnet, sofern diese nach dem RVG berechnet wird. Beauftragen Sie KLS also nach einer Einstiegsberatung mit der Klageerhebung, entstehen Ihnen keine Zusatzkosten für die Beratung an.
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