Außergerichtliche Vertretung
Grundsätzlich werden Anwaltsgebühren auch im außergerichtlichen Bereich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet. Gerne informieren wir Sie über die Berechnungsmethode im jeweiligen Einzelfall.
KLS bietet aber auch alternativ die Vereinbarung eines Stundenhonorars an. Der Stundensatz beläuft sich je nach Sachbearbeiter und Art des Falles auf 200,00 bis 300,00 Euro/Stunde (netto, zzgl. der jeweils geltenden Mwst).

